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Dienstag, 22. April 2008

Vereinsbeiträge                                                                                           monatlich

 

Kinder und Jugendliche                                                             Euro    5,00

Erwachsene                                                                            Euro    7,50

Familien                                                                                  Euro  13,00

                 - 2 Erwachsene und mind. 1 Kind

             - 1 Erwachsener und mind. 2 Kinder

             - mind. 3 Kinder einer Familie

Passive Mitglieder                                                                    Euro    5,00



 

  1. Der Beitrag ist zum Anfang eines Kalenderjahres im voraus fällig und unaufgefordert bis zum 15. Februar des laufenden Jahres auf das Konto des Detmolder Turnverein von 1860 e.V., Konto-Nr. 1860100700 bei der Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold BLZ 47260121, zu überweisen. Um die Einhaltung der Frist zu gewährleisten, wird empfohlen, den Beitrag durch Lastschriftverfahren abbuchen zu lassen. Für Mitgleider, die zur Zahlung des Beitrages gemahnt werden, fällt jeweils eine Mahngebühr von Euro 6,-- an, die der Beitragsschuld zugerechnet wird.

 

Bei Nichtzahlung trotz Mahnung, kann das Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der geschuldete Beitrag wird auf dem Rechtswege eingezogen.

 

  1. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres hat jedes Mitglied den Beitrag für Erwachsene zu entrichten. Der neue Beitrag wird ab nächster Fälligkeit erhoben. Für Mitglieder, die aus sozialen Gründen (Schulausbildung, Studium, Wehrpflicht, Arbeitslosigkeit etc.) nicht in der Lage sind, den Beitrag für Erwachsene zu entrichten, kann der Beitrag für die Zeit vom Eingang eines schriftlichen Antrages hin bis zum Ablauf des lfd. Kalenderjahres ganz oder teilweise erlassen werden. Der Beweis des Weiterbestehen des Antragsgrundes ist zum Ende des Kalenderjahres unaufgefordert beizubringen, andernfalls erfolgt für das Folgejahr automatisch die Berechnung des normalen Beitrages.

 

  1. Laut Satzung ist eine Kündigung der Mitgliedschaft nur schriftlich zwei Monate zum Ablauf eines Kalenderjahres wirksam.